Habe heute morgen eine Email bekommen, welche eindeutig ist. Sehr geehrter Herr Beuttler, die Pächter der Gartenanlagen besitzen teilweise Ausnahmegenehmigungen, um im Zufahrtsbereich zum Camping Manzell zu parken. Allerdings ist der von Ihnen angesprochene Weg in der Tat nicht als „Zufahrtsbereich“ anzusehen. Wir werden Ihre Meldung an unseren Kontrolldienst (GVD/Rechtsamt) weitergeben. Vielen Dank für Ihre Mitteilung […]
